Abfallerzeugernummer beantragen
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Abfallerzeugernummer beantragen
Eine Abfallerzeugernummer ist eine Identifikationsnummer, die ein Abfallerzeuger beziehungsweise Abfallbesitzer (gewerbliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und sonstige wirtschaftliche Unternehmen) benötigt, um bei der Entsorgung seiner gefährlichen Abfälle am Nachweisverfahren, insbesondere am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) und Sammelentsorgungsverfahren teilnehmen zu können.
Zuständigkeit
- An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Abfallentsorgungsbehörde), in dem/der der Abfall angefallen ist.
- An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), im Falle gewerblicher Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt wurden.
Fristen
Die Abfallerzeugernummer ist bereits für die Registrierung bei der Zentralen Koordinierungsstelle der Länder (ZKS-Abfall) erforderlich und sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Entsorgung beantragt werden.
Bei der Teilnahme am Sammelentsorgungsverfahren ist ebenfalls eine Erzeugernummer erforderlich.
Kosten
Es fällt eine Gebühr in Höhe von 60 bis 2500 gemäß § 11 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz Schleswig-Holstein (VwKostG SH) in Verbindung mit dem allgemeinem Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (VerwGebVO), Tarifstelle 1.9.9 an, sofern die Erteilung der Kenn- und Freistellungsnummern nicht im Zusammenhang mit einer anderen gebührenpflichtigen Amtshandlung erfolgt.
Für die Vergabe von gewerblichen Abfallerzeugernummern durch das LLUR entstehen keine Gebühren
erforderliche Unterlagen
Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber Angaben zur Firmenbezeichnung, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail enthalten.
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung NachwV).
Weitere Informationen
Formlos.
Weitere Informationen s. Abfallrechtliches Nachweisverfahren.
verwandte Vorgänge
- Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
- Anmeldung nicht lizenzpflichtiger Postdienstleistungen (Aufnahme, Änderung und Beendigung)
- Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
- Register und Nachweise über den Verbleib von Abfällen führen
- Verpackungen: Vollständigkeitserklärung - Register
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info(at)kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rd.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Es gilt eine Maskenempfehlung für die Kreisverwaltung und alle Außenstellen.
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info(at)kreis-rd.de
Postanschrift:
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Kaiserstraße 8
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Es gilt eine Maskenempfehlung für die Kreisverwaltung und alle Außenstellen.
Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
Tel:
+49 4331 202-509
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Fax:
+49 4331 202-527
E-Mail:
heidi.frahm(at)kreis-rd.de
Etage:
1. OG
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Zimmer:
104
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
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+49 4347 704-02
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Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr