Artenschutz: Meldepflicht, Verbote

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Artenschutz: Meldepflicht, Verbote

Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten, z.B. Papageien, hält muss Zu- und Abgänge melden.


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