Elterngeld beantragen

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Elterngeld beantragen

Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.


Beschreibung

Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  • Basiselterngeld
  • ElterngeldPlus
  • Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

Informationen (und Chatbot) zu Leistungen wie Elterngeld und Elternzeit, Unterhaltsvorschuss sowie den Kinderzuschlag

Kurztext

  • Elterngeld Bewilligung
  • Ersatz für einen Teil des Einkommens, das bei Freistellung von der Arbeit zur Betreuung des Kindes nach Geburt wegfällt
  • drei Varianten:

    • Basiselterngeld
    • ElterngeldPlus
    • Partnerschaftsbonus

  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus unterstützen bei partnerschaftlicher Aufteilung der Familien und Erwerbsarbeit
  • Elterngeld auch möglich u.a. für

    • Erwerbslose
    • Studierende
    • Alleinerziehende
    • Adoptivkinder/Kinder in Adoptionspflege

  • zuständig: regionale Elterngeldstellen

 


Fristen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.

    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.

  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Bearbeitungsdauer

Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
  • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
  • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
  • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.


Rechtsgrundlage

§§ 1 bis 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
  • Klage vor dem Sozialgericht

 


Weitere Informationen

Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Hannah Friedrich Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 1.1 [Personal]
Fachdienst 1 - Allgemeine Verwaltung

Tel: +49 4331 6677-14   |   Fax: +49 4331 6677-914
E-Mail: h.friedrich(at)fockbek.de
Etage: 1. Obergeschoss   |   Zimmer: 23  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Andrea Witt Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 1.1 [Personal]
Fachdienst 1 - Allgemeine Verwaltung

Tel: +49 4331 6677-15   |   Fax: +49 4331 6677-915
E-Mail: a.witt(at)fockbek.de
Etage: 1. Obergeschoss   |   Zimmer: 23  


Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Schleswig

Seminarweg 6
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 8060   |   Fax: +49 4621 29583
E-Mail: post.sl(at)lasd.landsh.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 9:00 - 12:00 Uhroder nach Vereinbarung


Landesamt für soziale Dienste Neumünster

Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Tel: +49 4321 913-5   |   Fax: +49 4321 13338
E-Mail: post.nms(at)lasd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/LASD


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Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


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