Erlass von Forderungen
Gemeinde Oststeinbek
Erlass von Forderungen
Forderungsmanagment
Beschreibung
Erlass ist der vollständige oder teilweise Verzicht auf eine Forderung der Gemeinde.
Zuständigkeit
Die Voraussetzungen sind in der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
erforderliche Unterlagen
Es sind die Unterlagen analog der Ratenzahlung vorzulegen.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen sind in der Satzung über Stundung, Niederschalgung und Erlass von Forderungen der Gemeinde Oststeinbek geregelt.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Gemeinde Fockbek
für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
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+49 4331 6677-0
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Fax:
+49 4331 6677-66
E-Mail:
info(at)fockbek.de
Web:
www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch ist ganztägig geschlossen.
Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.
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Fachteamleitung
Fachteam 3.3 [Finanzbuchhaltung, Kasse]
Fachdienst 3 - Finanzen, Abgaben
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Sachbearbeitung
Fachteam 3.3 [Finanzbuchhaltung, Kasse]
Fachdienst 3 - Finanzen, Abgaben
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a.prang(at)fockbek.de
Etage:
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Sachbearbeitung
Fachteam 3.3 [Finanzbuchhaltung, Kasse]
Fachdienst 3 - Finanzen, Abgaben
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