Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis
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Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis
Wer öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie nutzen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers und ist gebührenpflichtig.
Wenn Sie vor Ihrem Restaurant oder Café öffentliche Flächen für die Errichtung einer Außengastronomie in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie zuvor eine Erlaubnis zur Sondernutzung beantragen. Die Erlaubnis ergeht durch Bescheid gegenüber dem Antragsteller und kann mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen werden. Ob und mit welchen Nebenbestimmungen die Erlaubnis erteilt wird, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis "Gaststättenbetrieb: Außengastronomie" über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Fristen
Die Sondernutzungserlaubnis ist rechtzeitig vor Beginn der Außengastronomie zu beantragen.
Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.
Kosten
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Darüber hinaus kann für die Sondernutzung selbst eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden, sofern eine entsprechende satzungsrechtliche Grundlage besteht. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
- Lageplan mit Maßen
- Angaben über Standort, Art und Dauer der Sondernutzung sowie die Größe der benötigten Straßenflächen
Rechtsgrundlage
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 21 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG SH).
Weitere Informationen
Anträge sind formlos zu stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Falls Sie ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe betreiben, muss die vorhandene Gaststättenerlaubnis für die Außengastronomie erweitert werden. Ab einer bestimmten Sitzplatzanzahl beziehungsweise wenn Bauten, wie Podeste oder Überdachungen, errichtet werden sollen, kann darüber hinaus eine baurechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Sollten im Rahmen von Kontrolltätigkeiten ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Verstöße gegen Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis festgestellt werden, so werden entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß- und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
verwandte Vorgänge
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
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24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info(at)ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit und EDV
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit und EDV)
Tel:
04331 6677-57
|
Fax:
04331 6677-957
E-Mail:
a.belajow(at)fockbek.de
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, OG | Zimmer 19
Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit und EDV)
Tel:
04331 6677-70
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Fax:
04331 6677-970
E-Mail:
b.ditz(at)fockbek.de
|
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 12
Gemeinde Fockbek
für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel:
+49 4331 6677-0
|
Fax:
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E-Mail:
info(at)fockbek.de
Web:
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Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch ist ganztägig geschlossen.
Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Fachteamleitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste
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+49 4331 6677-57
|
Fax:
+49 4331 66779-57
E-Mail:
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Etage:
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Fachdienstleitung
Fachdienst 2 - Bürgerdienste
Tel:
+49 4331 6677 -70
|
Fax:
+49 4331 6677970
E-Mail:
b.ditz(at)fockbek.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
12
Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
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Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste)
Tel:
04331 6677-70
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Fax:
04331 6677-970
E-Mail:
b.ditz(at)fockbek.de
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 12