Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis

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Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis

Wer eine Gaststätte durch eine/n Stellvertreter/in betreiben möchte, obwohl ihm die Gaststättenerlaubnis noch nicht zugeteilt ist, benötigt eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, obwohl die beantragte Gaststättenerlaubnis noch nicht erteilt ist, benötigen Sie eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis.
Die vorläufige Stellvertretungserlaubnis kann nur erteilt werden, wenn zumindest eine vorläufige Gaststättenerlaubnis erteilt wurde.

Die Erteilung der vorläufigen Stellvertretungserlaubnis kann gleichzeitig mit dem Antrag auf eine endgültige Stellvertretungserlaubnis gestellt werden.

Wird das Gewerbe nicht mehr durch die/den Stellvertreter/in betrieben, so ist dies unverzüglich der Erlaubnisbehörde anzuzeigen.


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der vorläufigen Stellvertretungserlaubnis (Gaststättenbetrieb) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Fristen

Diese Erlaubnis wird für längstens 3 Monate erteilt und kann nur aus wichtigem Grund verlängert werden.


Kosten

Derzeit fallen 60,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.


erforderliche Unterlagen

Als zukünftige/r Inhaber/in der Gaststättenerlaubnis:
Formlosen schriftlichen Antrag.

Als zukünftige/r Stellvertreter/in:
Folgende Unterlagen können angefordert werden (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung):

  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes,
  • Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde,
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis,
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts,
  • ein Führungszeugnis (Belegart „0“),
  • eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9),
  • eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung gemäß § 4 (1) Nr. 4 Gaststättengesetz.
  • bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.
  • Bei einer GbR ist der GbR-Vertrag vorzulegen.
  • Bei juristischen Personen beziehungsweise Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen,
  • außerdem ist gegebenenfalls ein Auszug aus dem Handels- beziehungsweise Genossenschafts- oder Vereinsregister vorzulegen.

 


Rechtsgrundlage

  • § 11 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG),
  • Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes (Gaststättenverordnung - GastVO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) (Tarifstelle 11.4.7) - VwGebVO.

§ 11 GastG

GastVO

VwGebVO


Weitere Informationen

Der Antrag auf eine vorläufige Stellvertretungserlaubnis ist vom Antragsteller der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.

Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.

elektronischer Antrag vorläufige Stellvertretungserlaubnis (für die Beantragung über den Einheitlichen Ansprechartner Schleswig-Holstein)


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info(at)ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-57   |   Fax: 04331 6677-57
E-Mail: ordnungsamt(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit)

Frau Anna Belajow Icon Vcard

Tel: 04331 6677-57   |   Fax: 04331 6677-957
E-Mail: a.belajow(at)fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3  

Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit)

Herr Benjamin Ditz Icon Vcard

Tel: 04331 6677-70   |   Fax: 04331 6677-970
E-Mail: b.ditz(at)fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5  

Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit)

Frau Svenja Sievers Icon Vcard

Tel: 04331 6677-26   |   Fax: 04331 6677-926
E-Mail: s.sievers(at)fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 3  


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Hans-Jörn David Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-57   |   Fax: +49 4331 66779-57
E-Mail: h.david(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 5  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Benjamin Ditz Icon Vcard

Fachdienstleitung
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677 -70   |   Fax: +49 4331 6677970
E-Mail: b.ditz(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 12  


Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste)

Herr Benjamin Ditz Icon Vcard

Tel: 04331 6677-70   |   Fax: 04331 6677-970
E-Mail: b.ditz(at)fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 5  


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