Handwerkskammer-Verzeichnis: Einfache Tätigkeiten - Eintragung
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Handwerkskammer-Verzeichnis: Einfache Tätigkeiten - Eintragung
Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in das Personen einzutragen sind, die eine einfache Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks ausüben.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt ein Verzeichnis, in welches Personen einzutragen sind, die in ihrem Bezirk selbstständig eine einfache Tätigkeit eines zulassungspflichtigen Handwerks der Anlage A, die nicht als wesentliche Tätigkeit gilt, ausüben.
Als nicht wesentlich gelten Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind oder eine längere Anlernzeit verlangen, jedoch für das Gesamtbild des betreffenden zulassungspflichtigen Handwerks nebensächlich sind. Weiterhin gelten Tätigkeiten, die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind, als nicht wesentlich.
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie müssen die Gesellenprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk erfolgreich abgelegt haben,
- die betreffende Tätigkeit muss Bestandteil der Erstausbildung in diesem zulassungspflichtigen Handwerk gewesen sein und
- die Tätigkeit muss den überwiegenden Teil der gewerblichen Tätigkeit ausgemacht haben.
Zuständigkeit
An die Handwerkskammer (HWK), in deren Bezirk Ihre zukünftige Betriebsstätte liegt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Eintragung der Einfachen Tätigkeiten in das Handwerkskammer-Verzeichnis über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Fristen
Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.
Kosten
Auskunft erteilt die zuständige Handwerkskammer.
erforderliche Unterlagen
Einen Nachweis über die bestandene Gesellenprüfung.
Rechtsgrundlage
§ 90 Abs. 3 und 4 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung).
verwandte Vorgänge
- Auskunft aus dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Gestattung der Fortführung des Betriebs durch eine Stellvertretung
- Reisegewerbe: Reisegewerbekarte
- Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftlichen Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutz-Verordnung
- Überwachungsbedürftige Gewerbe
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info(at)ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
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Fr. 7.30 – 12.30 Uhr