Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben

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Landesportal Schleswig-Holstein

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben

Änderungen von Halterangaben, z.B. Namensänderung oder Adressänderung, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.


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