Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben
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Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil I - Änderungen der Halterangaben
Änderungen von Halterangaben, z.B. Namensänderung oder Adressänderung, müssen unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
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