Kind in KiTa anmelden

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Kind in KiTa anmelden

Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.Kindertageseinrichtungen und Kindergärten dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern.


Beschreibung

Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

Tageseinrichtungen für Kinder dienen der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern. Jedes Kind hat grundsätzlich mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Rechtsanspruch schon davor bestehen.

Die Planungs- und Gewährleistungsverantwortung obliegt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe.

Kurztext

  • Kindertagesstätte Aufnahme
  • Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
  • Kontakt vorher möglich und sinnvoll
  • Anmeldung über örtliches Verfahren
  • Zuständige Stelle:

 


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen.


Fristen

Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt beziehungsweise das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

Voraussetzungen

Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Ein Kind erhält einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten, wenn

  • es das erste Lebensjahr vollendet hat, d.h. mit seinem ersten Geburtstag, oder
  • diese Leistung für seine Entwicklung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder

  • die Erziehungsberechtigten

    • einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
    • sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
    • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.

 


Kosten

Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und variieren daher. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein

Jugendämter und telefonische Beratungsangebote


verwandte Vorgänge


Formulare


Ansprechpartner

Fachteam 1.3 Kindergartenangelegenheiten

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-24   |   Fax: 04331 6677-924
E-Mail: m.frey(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 1.3 Kindergartenangelegenheiten)

Herr Meikel Frey Icon Vcard

Tel: 04331 6677-49 / 04331 6677-77   |   Fax: 04331 6677-949 / 04331 6677-977
E-Mail: m.frey(at)fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, OG | Zimmer 15  

Mitarbeiter (Fachteam 1.3 Kindergartenangelegenheiten)

Frau Petra Lewin Icon Vcard

Tel: 04331 6677-24   |   Fax: 04331 6677-924
E-Mail: p.lewin(at)fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, OG | Zimmer 15  


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Birte Eggers Icon Vcard

Fachdienstleitung
Fachdienst 1 - Allgemeine Verwaltung

Tel: +49 4331 6677-20   |   Fax: +49 4331 6677-920
E-Mail: b.eggers(at)fockbek.de
Etage: 1. Obergeschoss   |   Zimmer: 18  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Dirk Gudemann Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 1.3 [Kindergartenangelegenheiten]
Fachdienst 1 - Allgemeine Verwaltung

Tel: +49 4331 6677-77   |   Fax: +49 4331 6677-977
E-Mail: d.gudemann(at)fockbek.de
Etage: 1. Obergeschoss   |   Zimmer: 15  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Petra Lewin Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 1.3 [Kindergartenangelegenheiten]
Fachdienst 1 - Allgemeine Verwaltung

Tel: +49 4331 6677-24   |   Fax: +49 4331 6677-924
E-Mail: p.lewin(at)fockbek.de
Etage: Obergeschoss   |   Zimmer: 15  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Svenja Sievers Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 1.3 [Kindergartenangelegenheiten]
Fachdienst 1 - Allgemeine Verwaltung

Tel: +49 4331 6677-76   |   Fax: +49 4331 6677-976
E-Mail: s.sievers(at)fockbek.de
Etage: 1. Obergeschoss   |   Zimmer: 15  


Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info(at)kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Insa Dreeßen Icon Vcard

Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Schule

Tel: +49 4331 202-391   |   Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: kita(at)kreis-rd.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 254  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Thies Schmalfeld Icon Vcard

Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Schule

Tel: +49 4331 202-635   |   Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: kita(at)kreis-rd.de
Etage: 2. OG   |   Zimmer: 209  


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