Kirchenaustritt

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Landesportal Schleswig-Holstein

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.


Beschreibung

Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.


Zuständigkeit

Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.


Fristen

Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.

Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.


Kosten

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.

Finanzämter in Schleswig-Holstein


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachteam 2.4 Standesamt

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-73   |   Fax: 04331 6677-973
E-Mail: standesamt(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Mitarbeiter (Fachteam 2.4 Standesamt)

Frau Maren Rohwedder Icon Vcard

Tel: 04331 6677-73   |   Fax: 04331 6677-973
E-Mail: m.rohwedder(at)fockbek.de
|   Zimmer: Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 4  


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Maren Rohwedder Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 2.2 [Standesamt]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-73   |   Fax: +49 4331 6677-973
E-Mail: m.rohwedder(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 3  


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