Meldebescheinigung Erteilung

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Meldebescheinigung Erteilung

Eine Meldebescheinigung gibt Auskunft darüber, wer wo gemeldet ist (Wohnungsnachweis).


Beschreibung

Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigung (PDF-Dokument). Die elektronische Meldebescheinigung wird zentral über das Service-Portal Schleswig-Holstein erteilt. Sie können den Link unmittelbar nutzen, wenn Sie Ihr Ausweisdokument mit Kartenlesegerät (zum Beispiel das mit dem PC verbundene Smartphone) verwenden. Wenn Sie den Dienst auf einem Smartphone nutzen möchten, können Sie den Dienst ebenfalls über die ZuFiSH-Suche auf Ihrem Smartphone finden.

  1. Familienname,
  2. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  3. Doktorgrad,
  4. Geburtsdatum,
  5. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. frühere Namen,
  2. Ordensname, Künstlername,
  3. Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  4. Geschlecht,
  5. zum gesetzlicher Vertreter

    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Doktorgrad,
    4. Anschrift,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht sowie
    7. Sterbedatum,

  6. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  7. Religionszugehörigkeit,
  8. frühere Anschriften,
  9. Einzugsdatum, Auszugsdatum,
  10. Familienstand,
  11. zum Ehegatten oder Lebenspartner

    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsname,
    4. Doktorgrad,
    5. Geburtsdatum,
    6. Geschlecht,
    7. derzeitige Anschriften,
    8. Sterbedatum,

  12. zu minderjährigen Kindern

    1. Familienname,
    2. Vornamen,
    3. Geburtsdatum,
    4. Geschlecht,
    5. Anschrift im Inland,
    6. Sterbedatum,

  13. Ausstellungsbehörde, Ausstellungsdatum, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer des Personalausweises, vorläufigen Personalausweises oder Ersatz-Personalausweises, des anerkannten Passes oder Passersatzpapiers, Ausstellungsbehörde, letzter Tag der Gültigkeitsdauer und Seriennummer der eID-Karte sowie
  14. die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist.

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Ausländische Personen müssen gegebenenfalls bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Kosten

Schriftlich: In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.

Die elektronische Meldebescheinigung ist unentgeltlich.


erforderliche Unterlagen

Meldebescheinigungen können persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Die Meldebescheinigung kann auch schriftlich oder elektronisch beantragt werden:

  • Kopie Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • Brief oder E-Mail

Die Meldebescheinigung wird schriftlich an die im Melderegister gespeicherte Anschrift versendet. Vor dem Antrag ist eine Kontaktaufnahme mit der Meldebehörde erforderlich, um die Entrichtung der Gebühr abzustimmen.


Rechtsgrundlage


Formulare


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Fachteam 2.1 Bürgerbüro

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01   |   Fax: 04331 6677-901
E-Mail: k.blunck(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Kirsten Blunck Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-58   |   Fax: +49 4331 6677-958
E-Mail: k.blunck(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 9  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Kathleen Grünhagen Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-59   |   Fax: +49 4331 6677-959
E-Mail: k.gruenhagen(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 7/8  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Birgit Koch Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-60   |   Fax: +49 4331 6677-960
E-Mail: b.koch(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 7/8  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Birgit Ramm Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-61   |   Fax: +49 4331 6677-961
E-Mail: b.ramm(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 6/7  


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