Parkausweis für Bewohner/innen

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Parkausweis für Bewohner/innen

Bewohnerparkausweise werden von den für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen auf Antrag erteilt.


Beschreibung

In manchen Innenstadtbereichen sind auf Grund von erheblichem Parkraummangel Bewohnerparkbereiche (mittels Verkehrszeichen) eingerichtet worden. Um in diesen Bereichen parken zu dürfen, benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis).

Bewohnerparkausweise werden auf Antrag ausgegeben.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich mit Bewohnerparkbevorrechtigung meldebehördlich registriert ist (Hauptwohnsitz) und dort tatsächlich wohnt. Je nach örtlichen Verhältnissen kann die angemeldete Nebenwohnung ausreichen.
Jede Bewohnerin/jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis für ein auf sie/ihn zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauerhaft genutztes Kraftfahr­zeug.


Zuständigkeit

An die für Ihren Wohnsitz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Straßenverkehrsbehörde).


Kosten

Es fallen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr an. Genauere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis,
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein),
  • Nutzungsbescheinigung, wenn Sie nicht der Fahrzeughalter sind,
  • im Vertretungsfall: Vollmacht mit oben genannten Unterlagen (auch Kopien).

 


Rechtsgrundlage

  • §§ 41, 42, 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 265.

StVO

GebOSt


Weitere Informationen

Auch Mitglieder von Car-Sharing-Organisationen können einen Bewohnerparkausweis erhalten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.


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Ansprechpartner

Fachteam 2.1 Bürgerbüro

Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: 04331 6677-01   |   Fax: 04331 6677-901
E-Mail: k.blunck(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Kirsten Blunck Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-58   |   Fax: +49 4331 6677-958
E-Mail: k.blunck(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 9  


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