Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
Landesportal Schleswig-Holstein
Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
Eine Genehmigung für einen privaten Bestattungsplatz kann, wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet, ausnahmsweise erteilt werden.
Beschreibung
Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.
Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
verwandte Vorgänge
- Dichtheitsprüfung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition (Waffenherstellungserlaubnis) beantragen
- Tätigkeiten mit Krankheitserregern Erlaubnis beantragen
- Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen
Ansprechpartner
Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit und EDV
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit und EDV)
Tel:
04331 6677-57
|
Fax:
04331 6677-957
E-Mail:
a.belajow(at)fockbek.de
|
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, OG | Zimmer 19
Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit und EDV)
Tel:
04331 6677-70
|
Fax:
04331 6677-970
E-Mail:
b.ditz(at)fockbek.de
|
Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 12
Gemeinde Fockbek
für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel:
+49 4331 6677-0
|
Fax:
+49 4331 6677-66
E-Mail:
info(at)fockbek.de
Web:
www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch ist ganztägig geschlossen.
Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Fachteamleitung
Fachteam 2.1 [Ordnung / Bürgerbüro / EDV]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste
Tel:
+49 4331 6677-57
|
Fax:
+49 4331 66779-57
E-Mail:
h.david(at)fockbek.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
5
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Fachdienstleitung
Fachdienst 2 - Bürgerdienste
Tel:
+49 4331 6677 -70
|
Fax:
+49 4331 6677970
E-Mail:
b.ditz(at)fockbek.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
12
Leitung Fachdienst 2 - Bürgerdienste
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr