Schutzgebiete

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Schutzgebiete

Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr zu Schutzgebiete erklärt werden.


Beschreibung

Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
Das Naturschutzgebiet ist die strengste dieser Schutzkategorien.

Die Erklärung zum Schutzgebiet bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote. Sie enthält die Pflege-, Entwicklungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen soweit dies erforderlich ist.


Zuständigkeit

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder,
  • sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

 


Rechtsgrundlage

  • §§ 22, 23, 25 - 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
  • FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen),
  • Richtlinie des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) - Vogelschutzrichtlinie,
  • §§ 12 - 18 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).

BNatSchG

FFH-Richtlinie

Vogelschutzrichtlinie

LNatSchG


Weitere Informationen

Neben den Schutzgebieten nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch in Schleswig-Holstein das europaweite Netz der Natura 2000-Gebiete. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

NATURA 2000 - Europaweiter Verbund von Schutzgebieten


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info(at)kreis-rd.de

Postanschrift:

Postfach 905
Kaiserstraße 8
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Elke Vollmer Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-523   |   Fax: +49 4331 202-527
E-Mail: elke.vollmer(at)kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 103  


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