Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

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Landesportal Schleswig-Holstein

Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen beantragen

Die Eingliederungshilfe dient unter anderem dazu, Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft einzugliedern und sie zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.


Beschreibung

Aufgabe der Eingliederungshilfe besteht darin, Leistungsberechtigten eine individuelle, der Würde des Menschen entsprechende Lebensführung zu ermöglichen und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll Menschen mit Behinderung befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern),
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Hilfen zu einer Schulbildung, Hilfen zur schulischen oder hochschulischen Ausbildung oder Weiterbildung für einen Beruf),
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (Leistungen für Wohnraum, Assistenzleistungen, heilpädagogische Leistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie, Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten, Leistungen zur Förderung der Verständigung, Leistungen zur Mobilität, Hilfsmittel, Besuchsbeihilfen).

Zum Zweck der Steuerung, Wirkungskontrolle und Dokumentation des Teilhabeprozesses stellt der Träger der Eingliederungshilfe unverzüglich nach der Feststellung der Leistungen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person, einer Person ihres Vertrauens, eventuell mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt, der Landesärztin/dem Landesarzt, dem Jugendamt und den Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit einen Gesamtplan insbesondere zur Durchführung der einzelnen Leistungen oder einer Einzelleistung auf.

Anspruch auf Leistungen haben Menschen mit Behinderungen, die nicht nur vorübergehende körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben und wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger oder Rehabilitationsträger (zum Beispiel Krankenversicherungsträger, Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherungsträger) nachrangig.


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.


Fristen

Eingliederungshilfe wird frühestens ab dem Ersten des Monats der Antragstellung gewährt, wenn zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen bereits vorlagen.


erforderliche Unterlagen

Je nach Sachverhalt benötigen Sie zum Beispiel

  • Nachweis über die Behinderung,
  • sämtliche Einkommensnachweise,
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft und Vermögensnachweis (Bankauskunft).

Genaue Auskünfte hierzu erhalten Sie von der zuständigen Stelle.


Rechtsgrundlage

§§ 90 bis 150 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)

§§ 90 bis 150 SGB IX


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Gemeinde Fockbek

für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel: +49 4331 6677-0   |   Fax: +49 4331 6677-66
E-Mail: info(at)fockbek.de
Web: www.fockbek.de


Öffnungszeiten:

Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Mittwoch ist ganztägig geschlossen.

Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Frau Serena Friedrichs Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.3 [Soziales]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-79   |   Fax: +49 4331 6677-979
E-Mail: s.friedrichs(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 4  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Thomas Möller Icon Vcard

Fachteamleitung
Fachteam 2.3 [Soziales]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-75   |   Fax: +49 4331 6677-975
E-Mail: t.moeller(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 10  

Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)

Herr Melvin Schall Icon Vcard

Sachbearbeitung
Fachteam 2.3 [Soziales]
Fachdienst 2 - Bürgerdienste

Tel: +49 4331 6677-80   |   Fax: +49 4331 6677-980
E-Mail: m.schall(at)fockbek.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 11  


Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info(at)kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Postfach 905
24758 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Marion Askoubane Icon Vcard

Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur

Tel: +49 4331 202-192   |   Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: eingliederungshilfe(at)kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 504  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Frau Evelyn Kurt Icon Vcard

Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur

Tel: +49 4331 202-1206   |   Fax: +49 4331 202-615
E-Mail: eingliederungshilfe(at)kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 503  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)

Herr Hajo Päpcke Icon Vcard

Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Gesundheit und Infrastruktur

Tel: +49 4331 202-538   |   Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: eingliederungshilfe(at)kreis-rd.de
Etage: 5. OG   |   Zimmer: 505  


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Büdelsdorf

Neue Dorfstraße 67 a
24782 Büdelsdorf
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-185
E-Mail: eingliederungshilfen(at)kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Büdelsdorf)

Frau Stefanie Gerhardt Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-552   |   Fax: +49 4331 202-184
E-Mail: eingliederungshilfe(at)kreis-rd.de
Etage: 1. OG   |   Zimmer: 112  


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Nortorf

Industriestraße 6
24589 Nortorf
Tel: +49 4392 4083-30   |   Fax: +49 4392 4083-20
E-Mail: eingliederungshilfe(at)kreis-rd.de
Web: www.kreis-rd.de

Postanschrift:

Industriestraße 6
24589 Nortorf


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