Straßenbeleuchtung
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Straßenbeleuchtung
Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Gemeinde, dem Amt oder der Stadt.
Beschreibung
Die Straßenbeleuchtungsanlagen gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge und dienen dem allgemeinen Sicherheitsbedürfnis, unabhängig vom Straßenverkehr oder dem Straßenzustand. Sie haben die Aufgabe, den Verkehr zu sichern (Gefahrenabwehr) sowie der Förderung der örtlichen Gemeinschaft zu dienen.
Straßenbeleuchtungsanlagen sind weder Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht (Straßenbaulast) noch gehören sie zu den öffentlichen Straßen.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk sich die Straßenbeleuchtungsanlagen befinden.
Rechtsgrundlage
§§ 2, 10 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Weitere Informationen
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bietet Beratung im Bereich der Energie-Optimierungsmöglichkeiten unter anderem bei Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen.
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Ansprechpartner
Gemeinde Fockbek
für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel:
+49 4331 6677-0
|
Fax:
+49 4331 6677-66
E-Mail:
info(at)fockbek.de
Web:
www.fockbek.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch ist ganztägig geschlossen.
Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Sachbearbeitung
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]
Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt
Tel:
+49 4331 6677-49
|
Fax:
+49 4331 6677-949
E-Mail:
m.frey(at)fockbek.de
Etage:
Obergeschoss, Nebengebäude
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Zimmer:
12
Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Sachbearbeitung
Fachteam 4.1 [Bauverwaltung und Planung]
Fachdienst 4 - Bauen, Planung und Umwelt
Tel:
+49 4331 6677-43
|
Fax:
+49 4331 6677-943
E-Mail:
n.romahn-reusch(at)fockbek.de
Etage:
1. Obergeschoss, Nebengebäude
|
Zimmer:
9