Telekommunikationsdienstleistungserbringer: Meldepflicht, Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und Informationspflicht

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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Telekommunikationsdienstleistungserbringer: Meldepflicht, Anzeigepflicht, Auskunftspflicht und Informationspflicht

Wer gewerblich Telekommunikationsnetze betreiben oder Telekommunikationsdienste erbringen möchte, muss dieses der Bundesnetzagentur melden.


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