Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
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Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Beschreibung
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen oder
- gewerbsmäßig Tiere zur Schau stellen oder für solche Zwecke zur Verfügung stellen.
Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.
Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn
- Hunde und Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern teilnehmen oder
- die Ausstellung oder Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Bezirk stattfinden soll.
Kurztext
Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
- Veranstaltungen mit Tieren müssen vor Beginn angezeigt werden.
- Der gewerbsmäßige Kauf oder Tausch von Tieren ist genehmigungspflichtig.
- Die Anmeldung/Genehmigung erfolgt durch die zuständige Kreisbehörde (regelmäßig: Veterinäramt)
Zuständigkeit
Tierschutzbehörde beim Landratsamt, in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung
Fristen
Melden Sie Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Stelle an. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, elektronisch oder durch formlosen Antrag.
Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:
- Angaben zum Veranstalter und der verantwortlichen Person
- Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
- Angabe zu den ausgestellten beziehungsweise angebotenen Tieren und Tierarten
Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder der negative Bescheid sowie der Gebührenbescheid werden in der Regel per Post zugestellt.
Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde über Details zu den Voraussetzungen und den Verfahrensablauf; soweit vorhanden, erhalten Sie dort auch das Antrags-/Anzeigeformular.
Voraussetzungen
- Hunde und Katzen müssen über einen wirksamen Impfschutz gegen Tollwut verfügen.
- Gefährliche Tiere wie Giftschlangen oder Skorpione sind bei Tierbörsen nicht zugelassen.
- Für artengeschützte Tiere gelten besondere Einschränkungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
Kosten
gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung
erforderliche Unterlagen
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage
§ 69 Gewerbeordnung (GewO) § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) § 4 Tollwutverordnung (TollwV) | |
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
§ 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
§ 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
§ 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
§ 4 Tollwutverordnung (TollwV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Weitere Informationen
- formloser Antrag möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: teilweise
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info(at)kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Leitung
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-314
|
Fax:
+49 4331 202-568
E-Mail:
veterinaeramt(at)kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
119
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-315
|
Fax:
+49 4331 202-568
E-Mail:
veterinaeramt(at)kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
120
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
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Fax:
+49 431 988-7239
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Web:
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Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
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Freitag 09:00 - 15:00 Uhr