Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht

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Landesportal Schleswig-Holstein

Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht

Wer Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, verkaufen oder tauschen möchte, benötigt eine Genehmigung.


Beschreibung

Exemplare von Tieren und Pflanzen der besonders geschützten Arten, die im Anhang A der EG-Verordnung Nr. 338/97 aufgeführt sind, benötigen für einen Verkauf (auch Tausch) oder jede sonstige entgeltliche Nutzung eine Vermarktungsgenehmigung.

Einen schnellen Zugriff darauf, ob eine bestimmte Tier- oder Pflanzenart einer der oben genannten Kategorien unterliegt, erhalten Sie mit dem Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA), das vom Bundesamt für Naturschutz bereitgestellt wird.

WISIA


Zuständigkeit

An das das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).


Fristen

keine


Kosten

Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr liegt gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zwischen 10,00 und 260,00 Euro. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

  • Herkunftsnachweise,
  • Zuchtnachweise und
  • Kennzeichen der Tiere (zum Beispiel Ringnummern).

 


Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels,
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
  • Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.1.17 - 14.1.20 - VwGebV.

Verordnung (EG) Nr. 338/97

BNatSchG

BArtSchG

VwGebV


Weitere Informationen

Informationen zum Artenschutzübereinkommen "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN).

BfN - Cites


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Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0   |   Fax: +49 4347 704-02
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LLUR/llur_node.html


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


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