Wanderlager anzeigen
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Wanderlager anzeigen
Wer ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchte, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss dies anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Wanderlager zum Vertrieb von Waren veranstalten möchten, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, müssen Sie dies der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzeigen.
Die zuständige Behörde kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht.
Das Wanderlager darf an Ort und Stelle nur durch den in der Anzeige genannten Veranstalter oder einen von ihm schriftlich bevollmächtigten Vertreter geleitet werden.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk das Wanderlager stattfinden soll.
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines Wanderlagers gemäß § 56a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Fristen
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige ist in zwei Exemplaren einzureichen. Sie hat zu enthalten:
- den Ort und die Zeit der Veranstaltung,
- den Namen des Veranstalters und desjenigen, für dessen Rechnung die Waren vertrieben werden, sowie die Wohnung oder die gewerbliche Niederlassung dieser Personen,
- den Wortlaut und die Art der beabsichtigten öffentlichen Ankündigungen und
- gegebenenfalls den Namen des schriftlich bevollmächtigten Vertreters.
Rechtsgrundlage
- §§ 55 Abs. 1, 56a Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) - VwGebV.
Weitere Informationen
verwandte Vorgänge
Formulare
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
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Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info(at)ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit und EDV
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Öffnungszeiten:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit und EDV)
Tel:
04331 6677-57
|
Fax:
04331 6677-957
E-Mail:
a.belajow(at)fockbek.de
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Fachteam 2.3 Ordnung, Sicherheit und EDV)
Tel:
04331 6677-70
|
Fax:
04331 6677-970
E-Mail:
b.ditz(at)fockbek.de
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Zimmer:
Rathaus Hauptgebäude, EG | Zimmer 12
Gemeinde Fockbek
für die Ämter Fockbek und Hohner Harde
Rendsburger Straße 42
24787 Fockbek
Tel:
+49 4331 6677-0
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Fax:
+49 4331 6677-66
E-Mail:
info(at)fockbek.de
Web:
www.fockbek.de
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Mo, Di, Do, Fr: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo, Di: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Do: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch ist ganztägig geschlossen.
Für welche Angelegenheiten ein Termin benötigt wird, finden Sie auf unserer Startseite oder unter der Rubrik Aktuelles - Aktuelle Meldungen.
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Mitarbeiter (Gemeinde Fockbek)
Fachdienstleitung
Fachdienst 2 - Bürgerdienste
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+49 4331 6677970
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Etage:
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