Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
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Chemikalien: Inverkehrbringen lösemittelhaltiger Farben und Lacke - Erlaubnis
Wer zur Restaurierung / Instandghaltung bestimmte (verbotene) Farben und Lacke kaufen oder verkaufen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
- die Beratung über Pflanzenschutzmittel / die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
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